Gremien
Elternbeirat
In den Klassen werden normalerweise zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus dem/der Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einem/einer Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus und wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet. Der Klassenelternbeirat sowie auch der Schulelternbeirat stehen den Eltern als Ansprechpartner bei Vorschlägen und Problemen zur Verfügung.
Klassenelternbeirat
Zu den Aufgaben des Klassenelternbeirates zählen unter anderem die Einladung zu den Klassenelternabenden. Der Klassenelternbeirat ist weiterhin Ansprechpartner für die Klassenlehrkraft, die Eltern, die Schulleitung und den Schulelternbeirat. Die Organisation bzw. die Unterstützung bei Klassenfeiern, Ausflügen, Wanderungen und Klassenfahrten gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Klassenelternbeirates. Ein wichtiges Aufgabenfeld ist die Weiterleitung von Informationen an die Eltern. Bei Problemen in der Klasse ist er neben der Klassenleitung, erster Ansprechpartner/in.
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte einen/eine Schulelternbeiratsvorsitzenden/e und einen/eine Stellvertreter/in für die Dauer von zwei Jahren. Mindestens einmal halbjährlich findet eine Elternbeiratssitzung zusammen mit Vertretern der Schule statt.
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus und ist von der Schulleitung über alle wesentlichen Belange des Schullebens zu unterrichten. Wichtige Entscheidungen der Schulkonferenz bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirates. Aus dem Schulelternbeirat werden Vertreter für die Wahl des Stadtelternbeirates und Delegierte zur Landeselternbeiratswahl gewählt.
Schulelternbeiratsvorsitzender: Thomas Isler
Stellvertreterin: Angelina Weber
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Beschlussorgan einer Schule, indem nach dem Grundsatz des §3 HSchG alle Beteiligten der Schulgemeinde zusammen wirken. Das Recht der Beratung steht der Schulkonferenz bei allen wichtigen Angelegenheiten der Schule zu. Durch das gemeinsame Handeln und Entscheiden nehmen Eltern und Lehrkräfte ihre Verantwortung für die Schule gemeinsam wahr.
Die Schulkonferenz setzt zusammen aus:
- Schulleiter/in als Vorsitzende/r
- 5 Lehrkräften
- 5 Elternteilen